Version 1.4 · gültig ab 20.09.2026
Leistungsbeschreibung Standort- und Büroservices
Diese Leistungsbeschreibung konkretisiert Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen (Module A–G) sowie die Hausordnung des Standorts Hans-Böckler-Str. 21, 40764 Langenfeld. Sie gilt jeweils nur für die vom Kunden gebuchten Leistungen und ist Anlage A der individuellen Vereinbarung; bei Widersprüchen gehen die individuelle Vereinbarung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dieser Leistungsbeschreibung vor. Paragraphenverweise ohne Zusatz beziehen sich auf die AGB.
Modul A – Postadresse und ladungsfähige Geschäftsadresse
(1) Leistungsgegenstand. Der Anbieter stellt dem Kunden am Standort Langenfeld eine Geschäftsadresse zur Nutzung bereit. Die Nutzung als ladungsfähige Geschäftsadresse setzt eine vorherige Prüfung und ausdrückliche Freigabe durch den Anbieter voraus. Ohne diese Freigabe darf die Adresse nur im freigegebenen Umfang (z. B. als Post-/Korrespondenzadresse) genutzt werden. Bei Buchung einer Geschäftsadresse wird der Firmenname des Kunden zur Auffindbarkeit und Erreichbarkeit am Standort in das Firmenverzeichnis im Eingangsbereich aufgenommen. Die Darstellungsform wählt der Anbieter (derzeit eine gedruckte Übersicht; künftig gegebenenfalls ein digitales Namensschild auf einer elektronischen Anzeigetafel); ein Anspruch auf eine bestimmte Darstellungsform besteht nicht. Der Kunde gewährleistet, dass die hierfür angegebene Firmen-/Namensangabe zutreffend ist und keine Rechte Dritter verletzt.
(2) Zulässige Nutzung. Die Adresse darf ausschließlich für das im Vertrag genannte Unternehmen des Kunden und den angegebenen Verwendungszweck genutzt werden. Eine Weitergabe, Untervermietung oder Nutzung für andere Personen oder Unternehmen ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform unzulässig. Der Kunde stellt sicher, dass am Standort tatsächlich eine geschäftliche Tätigkeit bzw. eine ladungsfähige Erreichbarkeit im rechtlich erforderlichen Umfang gegeben ist. Die Angabe der Adresse im Impressum des Kunden setzt voraus, dass der Kunde dort im Sinne des § 5 DDG niedergelassen ist; dies prüft der Kunde eigenverantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die Anmietung oder Nutzung der Adresse eine Niederlassung im rechtlichen Sinne begründet wird.
(3) Keine Gewähr für Anerkennung (eigenverantwortliche Eignungsprüfung). Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass Finanzamt, Behörden, Banken, Gerichte, Registergerichte oder sonstige Dritte die Adresse für den konkreten Verwendungszweck – etwa als Unternehmenssitz, steuerliche Betriebsstätte oder für einen Registereintrag – anerkennen. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung vorab, ob die Nutzung für sein Vorhaben rechtlich zulässig und geeignet ist. Eine spätere Nichtanerkennung durch Dritte begründet keine Haftung des Anbieters und keinen Anspruch auf Rückabwicklung oder Schadensersatz. Diese Regelung entspricht der vom Kunden im Bestellprozess gesondert bestätigten Erklärung zur eigenverantwortlichen Eignungsprüfung.
(4) Nachweispflicht zur ordnungsgemäßen Eintragung. Nutzt der Kunde die Adresse als Geschäfts-, Sitz- oder ladungsfähige Anschrift gegenüber Behörden oder Registern, ist er verpflichtet, die Adresse beim zuständigen Gewerbeamt und – soweit einschlägig – beim Handelsregister sowie gegenüber dem Finanzamt ordnungsgemäß anzumelden bzw. zu ändern und dies dem Anbieter innerhalb von vier Wochen nach Bereitstellung der Adresse unaufgefordert nachzuweisen (z. B. durch Gewerbeanmeldung/-ummeldung, Handelsregisterauszug oder vergleichbaren amtlichen Beleg). Setzt die Eintragung eine notarielle Anmeldung voraus (insbesondere Handelsregister), genügt innerhalb dieser Frist zunächst der Nachweis der Antragstellung (z. B. notarielle Anmeldung oder Registerbestätigung); der Registerauszug ist unverzüglich nach Eintragung, spätestens acht Wochen nach Bereitstellung der Adresse nachzureichen. Der Kunde hält den Nachweis aktuell und teilt Änderungen unverzüglich mit.
(5) Folgen fehlenden Nachweises. Erbringt der Kunde den Nachweis nach Absatz 4 trotz Aufforderung und angemessener Nachfrist nicht, ist der Anbieter berechtigt, die Freigabe der Adresse für Handelsregister und Gewerbeanmeldung zu widerrufen, Weiterleitung und Scanservice auszusetzen und den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen; eingehende Post und Zustellungen nimmt der Anbieter bis zum Vertragsende weiterhin entgegen und hält sie zur Abholung bereit. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen, Bußgeldern, Kosten und sonstigen Nachteilen frei, die dem Anbieter daraus entstehen, dass der Kunde die Adresse ohne ordnungsgemäße Anmeldung/Eintragung nutzt oder den Nachweis nicht erbringt, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(6) Postannahme, Benachrichtigung und Mitwirkung. Bei jedem Adresspaket nimmt der Anbieter an den Kunden gerichtete Briefsendungen entgegen, hält sie zur Abholung während der Bürozeiten bereit und benachrichtigt den Kunden über jeden Eingang per E-Mail an die hinterlegte Adresse mit einer Abbildung des ungeöffneten Umschlags (Absender/Vorderseite); die Benachrichtigung erfolgt am Eingangstag, bei Eingang nach 15:00 Uhr oder außerhalb der Werktage am folgenden Werktag. Öffnen, Scannen und Weiterleiten erfolgen nur bei gebuchtem Scan- bzw. Weiterleitungsservice (Modul B). Der Kunde stellt sicher, dass an ihn gerichtete Post und Zustellungen zeitnah abgerufen bzw. bearbeitet werden. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Sendungen inhaltlich zu prüfen, Fristen zu überwachen oder rechtsverbindliche Erklärungen für den Kunden entgegenzunehmen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Annahmeverweigerte oder nicht zustellbare Sendungen kann der Anbieter an den Absender zurücksenden.
(7) Pflichten bei Vertragsende. Mit Beendigung des Vertrags ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der Adresse unverzüglich einzustellen und sie aus allen Registern, Verzeichnissen, Geschäftsunterlagen, Verträgen und Online-Auftritten zu entfernen bzw. zu ändern sowie die entsprechende Abmeldung/Änderung gegenüber Gewerbeamt, Handelsregister und Finanzamt vorzunehmen und dem Anbieter innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsende nachzuweisen. Bis zum Nachweis der vollständigen Entfernung bleibt der Kunde zur Freistellung nach Absatz 5 verpflichtet; für die Zeit fortgesetzter Nutzung nach Vertragsende gilt das pauschalierte Nutzungsentgelt nach § 3 Abs. 4 AGB. Der Anbieter ist berechtigt, eingehende Post nicht mehr entgegenzunehmen; mit nach Vertragsende eingehenden Sendungen verfährt er nach § 7 Abs. 2 AGB.
(8) Benachrichtigung der Stellen und Kostenpauschale. Weist der Kunde die vollständige Abmeldung bzw. Änderung nicht innerhalb der Frist nach Absatz 7 nach, ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens zehn Tagen berechtigt, die zuständigen Stellen (insbesondere Gewerbeamt, Registergericht und Finanzamt) darüber zu unterrichten, dass der Kunde die Geschäftsadresse nicht mehr nutzen darf. Eine eigene Ab- oder Ummeldung des Gewerbes, Registereintrags oder der steuerlichen Anschrift des Kunden nimmt der Anbieter nicht vor; diese bleibt Sache des Kunden. Für den durch die Unterrichtung entstehenden Bearbeitungsaufwand kann der Anbieter eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 49,00 EUR netto je benachrichtigter Stelle berechnen und gesondert in Rechnung stellen; tatsächlich anfallende Fremdkosten (z. B. Einschreiben, amtliche Gebühren) werden zusätzlich weiterberechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Aufwand überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist; dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Aufwands vorbehalten. Die Pflicht zur Freistellung nach Absatz 5 sowie ein Nutzungsentgelt nach Absatz 7 bleiben unberührt.
Modul B – Post-, Scan- und Weiterleitungsservice
Die Absätze 3 (förmliche Zustellungen) und 4 (Selbstabholung und automatische Monatsweiterleitung) gelten für alle Adresspakete, auch ohne gebuchten Scan- oder Weiterleitungsservice; die Postvollmacht hierfür erteilt § 4 Abs. 1 der Vereinbarung.
(1) Soweit gebucht, nimmt der Anbieter eingehende Geschäftspost entgegen und stellt sie nach vereinbartem Umfang bereit (z. B. Lagerung zur Abholung, Scan oder Weiterleitung). Die Regelleistung umfasst Briefsendungen (Briefe, Postkarten, Großbriefe, Maxibriefe). Pakete und Päckchen werden nur nach Verfügbarkeit gegen gesonderte Berechnung gemäß Preisliste angenommen und ausschließlich bis zu einer Größe von 60 × 40 × 30 cm und einem Gewicht von 10 kg je Sendung; größere oder schwerere Sendungen, Paletten, Sperrgut, Warenlieferungen für den Weiterverkauf sowie Sendungen mit gefährlichen, verderblichen, wertvollen (Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle) oder rechtswidrigen Inhalten sind von der Annahme ausgenommen und können zurückgewiesen werden. Der Standort ist kein Warenlager: Die Paketannahme schließt eine Lagerung von bis zu fünf Werktagen ein; danach fällt je angefangenem Tag die Lagergebühr gemäß Preisliste an. Auf Wunsch leitet der Anbieter Pakete gegen Erstattung der tatsächlichen Versandkosten weiter. Nicht abgeholte Pakete kann der Anbieter 30 Tage nach Eingang und Ankündigung in Textform auf Kosten des Kunden an den Absender zurücksenden oder nach § 7 Abs. 2 AGB verfahren. Die Express-Weiterleitung einzelner Briefsendungen (z. B. Behördenpost) ist gegen das Entgelt der Preisliste möglich.
(2) Weiterleitungs-, Scan- und Materialkosten können nach Aufwand bzw. nach den im Leistungskatalog ausgewiesenen Sätzen zusätzlich berechnet werden. Der Anbieter wählt Versandweg und -dienstleister nach billigem Ermessen, sofern keine abweichende Weisung vorliegt.
(3) Der Anbieter schuldet die sorgfältige Behandlung der Sendungen, nicht aber eine inhaltliche Prüfung, Fristenkontrolle oder eine über die vereinbarte Bearbeitung hinausgehende Tätigkeit. Förmliche Zustellungen (insbesondere Zustellungen mit Zustellungsurkunde, Einschreiben, gerichtliche und behördliche Schreiben, Mahn- und Vollstreckungsbescheide) behandelt der Anbieter wie folgt: Er dokumentiert den Eingang mit Datum und Umschlagbild, benachrichtigt den Kunden noch am Eingangstag – bei Eingang nach 15:00 Uhr oder außerhalb der Werktage am folgenden Werktag – per E-Mail an die hinterlegte Adresse und stellt die Sendung im gebuchten Umfang bereit (Scan bei gebuchtem Scanservice, sonst Abholung oder Weiterleitung). Zeitpunkt und Inhalt der Benachrichtigung protokolliert der Anbieter. Ob und wann eine Zustellung an den Empfangsbevollmächtigten wirksam wird und welche Fristen sie auslöst, richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften; der Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Kunden ist hierfür ohne Bedeutung. Der Kunde bleibt für die Wahrung von Fristen und die Reaktion auf förmliche Zustellungen allein verantwortlich. Für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung durch beauftragte Transport- und Postdienstleister haftet der Anbieter nur im Rahmen des § 8 AGB; die Haftung der jeweiligen Transportdienstleister bleibt unberührt.
(4) Selbstabholung und automatische Monatsweiterleitung. Hat der Kunde keine tägliche oder wöchentliche Weiterleitung gebucht, kann er die für ihn eingegangene Post während der Öffnungs- und Zutrittszeiten (Modul C Absatz 2) am Standort des Anbieters selbst abholen. Holt der Kunde die Post nicht ab, leitet der Anbieter die angefallene Post einmal je Kalendermonat gesammelt an die vom Kunden hinterlegte Postanschrift weiter. Das hierfür anfallende Porto wird dem Kunden nach Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Kunde hält seine Postanschrift im Kundenportal aktuell.
(5) Scanservice (dauerhaft/nach Bedarf). Soweit ein Scanservice gebucht ist, ermächtigt der Kunde den Anbieter ausdrücklich, an ihn adressierte Briefsendungen zu öffnen, zu scannen und als PDF an die im Kundenportal hinterlegte Scan-E-Mail-Adresse zu übermitteln (Empfangs- und Öffnungsvollmacht; § 4 Abs. 1 der Vereinbarung, § 7 Abs. 1 AGB). Der Kunde hält diese Adresse aktuell und stellt sicher, dass sie nur ihm bzw. von ihm autorisierten Personen zugänglich ist. Für den Scanservice fällt keine Grundgebühr an; jede geöffnete und gescannte Briefsendung wird nach der Preisliste (Anlage A) berechnet – je Briefsendung einschließlich bis zu drei gescannter Seiten, jede weitere Seite zusätzlich nach der Preisliste. Scanservice dauerhaft: Der Anbieter öffnet und scannt jede eingehende Briefsendung ohne gesonderte Weisung; Bearbeitung innerhalb eines Werktags nach Eingang. Scanservice nach Bedarf: Der Anbieter öffnet und scannt nur die vom Kunden nach der Eingangsbenachrichtigung in Textform einzeln bezeichneten Briefsendungen; Bearbeitung innerhalb eines Werktags nach Zugang der Weisung. Beide Varianten können nicht parallel gebucht werden. Nicht gescannt werden Pakete und Päckchen, gebundene oder geheftete Unterlagen mit mehr als 50 Seiten, Sendungen mit dem Vermerk „persönlich/vertraulich“ oder „eigenhändig“ sowie Sendungen mit Wertinhalt; solche Sendungen werden zur Abholung oder Weiterleitung bereitgestellt. Der Anbieter schuldet ein lesbares Scanbild in üblicher Auflösung, nicht aber Vollständigkeits- oder Inhaltskontrolle, Texterkennung oder Fristenüberwachung. Als Zeitpunkt der Bereitstellung gilt der vom Anbieter dokumentierte Versand des Scans an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse bzw. die dokumentierte Bereitstellung im Kundenportal; dies gilt auch für förmliche Zustellungen, gerichtliche und behördliche Schreiben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die hinterlegte E-Mail-Adresse einschließlich Spam-Ordner und das Kundenportal regelmäßig zu kontrollieren und seine Kontaktdaten aktuell zu halten. Die Originale hält der Anbieter nach dem Scan 30 Tage zur Abholung am Standort bereit; danach sendet er sie gesammelt an die vom Kunden hinterlegte Postanschrift (Porto nach Aufwand, Modul B Absatz 2 und 4). Auf Weisung des Kunden in Textform können Originale stattdessen früher weitergeleitet oder datenschutzgerecht vernichtet werden. Gescannte Dateien werden nach Übermittlung nicht dauerhaft beim Anbieter gespeichert.
(6) Briefversand im Auftrag des Kunden. Auf Anfrage druckt, kuvertiert und versendet der Anbieter Schreiben des Kunden an von ihm benannte Empfänger (auch über einen Druck- und Versanddienstleister nach Anlage 2 des AVV). Der Kunde stellt die versandfertigen Inhalte (z. B. als PDF) und die Empfängeranschriften bereit und gibt jeden Auftrag in Textform frei; er bleibt für Inhalt, Zulässigkeit und Adressierung der Schreiben allein verantwortlich, der Anbieter prüft Schreiben nicht inhaltlich. Das Entgelt (Druck, Kuvertierung, Bearbeitung) wird je Auftrag vor der Ausführung in Textform vereinbart, soweit die Preisliste keinen festen Preis ausweist; Porto und sonstige Fremdkosten (z. B. Einschreiben) werden zusätzlich weiterberechnet. Der Anbieter schuldet die Übergabe an den Versanddienstleister, nicht den Zugang beim Empfänger; für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung durch beauftragte Post- und Versanddienstleister haftet er nur im Rahmen des § 8 AGB. Der Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage C) gilt für die dabei verarbeiteten Empfänger- und Inhaltsdaten.
Modul C – Flexible und feste Arbeitsplätze
(1) Soweit gebucht, kann der Kunde Arbeitsplätze im Rahmen der vereinbarten Konditionen, Kapazitäten und Öffnungs-, Puffer- und Karenzregeln nutzen. Buchungen erfolgen über das Kundenportal; maßgeblich sind die zum Buchungszeitpunkt geltenden Kapazitäts-, Mindestdauer- und Stornoregeln sowie ein etwaiges monatliches Zeitguthaben. Vor-Ort-Nutzung ohne Arbeitsplatz-Paket. Unabhängig von einem Arbeitsplatz-Paket ist jeder Kunde mit laufendem Adress-Service nach Modul A berechtigt, innerhalb der Büro- und Zutrittszeiten nach Absatz 2 nach Verfügbarkeit einen flexiblen Arbeitsplatz spontan vor Ort zu nutzen; eine Reservierung ist hierfür nicht möglich und ein Anspruch auf einen bestimmten oder freien Platz besteht nicht. Beginn und Ende der Nutzung werden über den digitalen Kundenausweis am Empfang erfasst. Die Nutzung wird je angefangene Stunde – mindestens eine Stunde – nach der bei Inanspruchnahme gültigen Preisliste (derzeit 15 € netto je Stunde) als nutzungsabhängige Zusatzleistung (§ 4 Abs. 2 AGB) mit der nächsten Monatsrechnung berechnet, soweit sie nicht aus einem monatlichen Zeitguthaben gedeckt ist.
(2) Büro- und Zutrittszeiten. Die regulären Öffnungs- und Zutrittszeiten des Büros sind montags bis freitags von 9:00 bis 15:00 Uhr. An gesetzlichen Feiertagen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie am 24. Dezember (Heiligabend) und am 31. Dezember (Silvester) bleibt das Büro geschlossen. Die Nutzung der Arbeitsplätze ist innerhalb dieser Zeiten möglich, soweit im Portal keine abweichenden Regelungen oder Sperrzeiten ausgewiesen sind. Maßgeblich ist die am Standort des Anbieters geltende Zeit (Europe/Berlin).
(3) Der Zutritt erfolgt über den digitalen Kundenausweis; dieser ist nicht übertragbar. Der Kunde behandelt Räume, Einrichtung und Betriebsmittel pfleglich und beachtet die Hausordnung (siehe Abschnitt „Hausordnung“ am Ende dieser Bedingungen). Für von ihm zu vertretende Schäden haftet der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Gäste und Begleitpersonen. Ein gebuchter Arbeitsplatz, insbesondere ein Flex-Desk-Platz, berechtigt ausschließlich zur Nutzung durch den Kunden selbst beziehungsweise die von ihm benannte berechtigte natürliche Person. Das Mitbringen von Gästen, Kunden oder sonstigen Begleitpersonen an den Arbeitsplatz ist nicht gestattet. Für Besprechungen mit oder den Empfang von Gästen ist ein Konferenzraum nach Modul D zu buchen.
(5) Bei nicht fristgerechter Stornierung oder bei Nichterscheinen (No-show) kann das reservierte Kontingent als verbraucht gewertet werden. Nicht genutzte Zeitguthaben verfallen nach Maßgabe der im Portal ausgewiesenen Regeln und werden nicht ausgezahlt.
Modul D – Konferenzraumnutzung
(1) Der Konferenzraum (bis zu 12 Personen) kann montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr im 30-Minuten-Raster und bis zu 90 Tage im Voraus verbindlich gebucht werden; die Mindestbuchung beträgt drei Stunden, die Höchstdauer acht Stunden je Tag. Mit Bestätigung der Buchung entsteht ein verbindlicher Nutzungsanspruch für den gebuchten Zeitraum. Die Entgelte ergeben sich aus der Preisliste (drei Stunden, halber Tag bis fünf Stunden, ganzer Tag bis acht Stunden, jeweils für bis zu vier Teilnehmer; ab der fünften Person Aufpreis je angefangene zwei weitere Personen und Buchung) und enthalten Raumnutzung, WLAN, Präsentationstechnik sowie Kaffee, Tee und Wasser aus dem Spender. Zusätzlich bestellte Getränke sowie Catering und Snacks werden nach der Preisliste bzw. nach Aufwand berechnet; der Anbieter erfasst sie nach der Nutzung und rechnet sie mit der nächsten Monatsrechnung bzw. bei Buchungen ohne Kundenkonto mit gesonderter Rechnung ab. Kunden mit Paket Business Desk Flex erhalten 10 % Rabatt, Kunden mit Business Desk Dedicated 20 % Rabatt und drei Stunden je Monat inklusive; das Inklusivkontingent wird zuerst angerechnet, der Rabatt gilt auf den verbleibenden Betrag. Das Inklusivkontingent wird auf Buchungszeiten innerhalb der regulären Büro- und Zutrittszeiten nach Modul C Absatz 2 angerechnet; darüber hinausgehende Buchungszeiten werden nach der Preisliste unter Anwendung des Rabatts berechnet. Die Buchung steht auch Unternehmern ohne Adress- oder Arbeitsplatzpaket offen; für sie gelten diese Bedingungen und die Hausordnung mit der Buchungsbestätigung.
(2) Vor-Ort-Betreuung. Für gebuchte Konferenzraumzeiten stellt der Anbieter sicher, dass eine Ansprechperson vor Ort ist und der Zutritt gewährleistet wird; dies gilt auch für bestätigte Buchungen außerhalb der regulären Büro- und Zutrittszeiten nach Modul C Absatz 2.
(3) Bis 24 Stunden vor Beginn kann eine Buchung kostenfrei storniert oder verschoben werden; bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen kann das vereinbarte Entgelt bzw. Kontingent ganz oder anteilig berechnet werden. Eine Überschreitung der gebuchten Zeit wird nach der nächsthöheren Buchungsstufe der Preisliste berechnet.
(4) Der Kunde hinterlässt den Raum in ordnungsgemäßem Zustand. Für von ihm oder seinen Teilnehmern zu vertretende Schäden haftet der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Modul E – Telefonservice
(1) Soweit gebucht, nimmt der Anbieter im vereinbarten Umfang (Telefonservice S, M oder L) Anrufe für den Kunden entgegen und bearbeitet sie nach den vereinbarten Vorgaben (z. B. Notiz, Weiterleitung der Nachricht). Der reine Telefonservice ist ein eigenständiger Leistungstyp ohne Adress-, Post-, Büro- oder Dokumentenpflichten.
(2) Annahmezeiten. Anrufe werden montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr entgegengenommen. An gesetzlichen Feiertagen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie am 24. Dezember (Heiligabend) und am 31. Dezember (Silvester) findet kein Telefonservice statt. Maßgeblich ist die am Standort des Anbieters geltende Zeit (Europe/Berlin). Außerhalb dieser Zeiten eingehende Anrufe werden nicht persönlich entgegengenommen.
(2a) SMS-Terminerinnerung. Auf Wunsch des Kunden erinnert der Anbieter dessen Anrufer bzw. Kunden per SMS an vereinbarte Termine; je versendeter SMS fällt das Entgelt der Preisliste an, bei Versand mit dem Firmennamen des Kunden (max. 11 Zeichen) als Absender das erhöhte Entgelt. Der Kunde stellt sicher, dass die Empfänger mit der SMS-Benachrichtigung einverstanden sind; der Versand erfolgt über den in Anlage 2 des AVV genannten SMS-Dienstleister.
(2b) Nutzungsabhängige Entgelte. Anrufe über das im gebuchten Tarif enthaltene monatliche Kontingent hinaus, Anrufe im Auftrag des Kunden (z. B. Rückrufe), die Bearbeitung kurzfristiger Änderungen der Gesprächsvorgaben, SMS-Benachrichtigungen, Terminvereinbarungen mit Kalenderpflege und No-Show-Erinnerungen werden nach der Preisliste berechnet. Werden Gespräche an den Kunden durchgestellt, fallen zusätzlich die Verbindungsentgelte der Preisliste an, abgerechnet je angefangene Minute nach Zielrufnummer.
(3) Der Kunde stellt die für die Anrufbearbeitung erforderlichen Informationen bereit und hält sie aktuell. Der Anbieter schuldet eine sorgfältige Bearbeitung im Rahmen der Annahmezeiten nach Absatz 2 und des gebuchten Volumens, nicht aber die lückenlose Erreichbarkeit oder einen bestimmten Erfolg einzelner Gespräche.
(4) Der Telefonservice darf nicht für rechtswidrige, irreführende oder belastende Zwecke (insbesondere unerlaubte Werbung) eingesetzt werden. Bei Verstößen kann der Anbieter den Vertrag nach § 5 Abs. 3 AGB außerordentlich kündigen.
(5) Berufsgeheimnisträger (§ 203 StGB). Ist der Kunde Berufsgeheimnisträger im Sinne des § 203 StGB (insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte) und nimmt er den Telefonservice in dieser Eigenschaft in Anspruch, gilt ergänzend die gesonderte Verschwiegenheitsverpflichtung mitwirkender Personen nach § 203 StGB. Der Kunde stuft sich hierfür im Bestellprozess selbst ein; alternativ kann er eine eigene Verschwiegenheitsverpflichtung zur gesonderten Zeichnung vorlegen. Datenschutzrechtlich gilt daneben der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
Modul F – Lokale Rufnummer (Rufnummern-Miete)
(1) Leistungsgegenstand. Soweit gebucht, stellt der Anbieter dem Kunden eine lokale Rufnummer des Standorts für die Vertragsdauer zur Nutzung bereit und richtet eine Weiterleitung eingehender Anrufe auf eine vom Kunden benannte Zielrufnummer ein. Die Rufnummern-Miete ist von der Anrufannahme durch den Anbieter (Modul E) unabhängig und kann mit dieser kombiniert werden. Für weitergeleitete Gespräche fallen die Verbindungsentgelte der Preisliste an, abgerechnet je angefangene Minute nach Zielrufnummer.
(2) Voraussetzung eines laufenden Adress-Service. Die Miete einer lokalen Rufnummer setzt einen laufenden Adress-Service des Kunden nach Modul A voraus und kann nur zusammen mit diesem in Anspruch genommen werden. Endet der Adress-Service – gleich aus welchem Grund –, endet die Rufnummern-Miete automatisch zum selben Zeitpunkt, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
(3) Keine Mitnahme, keine Portierung, kein Eigentumsrecht. Die Rufnummer wird dem Kunden ausschließlich für die Vertragsdauer zur Nutzung überlassen und verbleibt beim Anbieter beziehungsweise dessen Netzbetreiber. Der Kunde erwirbt kein Eigentum und keinen Anspruch auf Herausgabe, Portierung oder Mitnahme. Mit Beendigung des Vertrags kann die Rufnummer nicht mitgenommen, portiert oder weiter genutzt werden; sie wird deaktiviert und kann nach Ablauf etwaiger gesetzlicher oder netzbetreiberseitiger Sperrfristen anderweitig vergeben werden.
(4) Zulässige Weiterleitung. Eine Weiterleitung darf ausschließlich auf eine nationale deutsche Festnetz- oder Mobilrufnummer erfolgen. Unzulässig sind insbesondere Weiterleitungen auf ausländische Rufnummern sowie auf Sonderruf-, Premium-/Mehrwert- (z. B. 0900), Service- oder Auskunftsnummern. Der Kunde gewährleistet, dass er über die angegebene Zielrufnummer verfügungsberechtigt ist, und hält die Zielrufnummer aktuell.
(5) Missbrauchsverbot. Der Kunde nutzt die Rufnummer nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Telekommunikationsgesetzes, und nicht für rechtswidrige, irreführende, belästigende oder betrügerische Zwecke. Untersagt sind insbesondere unerlaubte Telefonwerbung, Massen- oder automatisierte Anrufe sowie die Verschleierung oder Fälschung der übermittelten Rufnummer (Call-ID-Spoofing). Bei Verstoß, missbräuchlicher Nutzung oder einer Inanspruchnahme des Anbieters durch Dritte, Netzbetreiber oder Behörden ist der Anbieter berechtigt, die Rufnummer sofort zu sperren und den Vertrag über die Rufnummer aus wichtigem Grund zu kündigen.
(6) Freistellung. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen, Bußgeldern, Kosten und sonstigen Nachteilen frei, die aus einer von ihm zu vertretenden rechts- oder vertragswidrigen Nutzung der Rufnummer entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(7) Verfügbarkeit. Vorübergehende Einschränkungen der Erreichbarkeit durch Wartung, Netz- oder Vorleisterstörungen sind möglich. Störungen, die auf höherer Gewalt oder auf vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen beruhen, begründen keine Pflichtverletzung des Anbieters; im Übrigen haftet der Anbieter nur nach Maßgabe von § 8 AGB.
Modul G – Kostenlose Online-Zusatzleistungen (Rechtstext-Hosting und Firmeneintrag)
(1) Leistungsgegenstand. Der Anbieter stellt Kunden mit laufendem Adress-Service nach Modul A kostenlose Online-Zusatzleistungen bereit: (a) Rechtstext-Hosting („Impressum-Link"): die Anzeige vom Kunden eingestellter Rechtstexte (insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, AGB) unter einer eigenen URL auf der Website des Anbieters, etwa zur Verwendung in Social-Media-Profilen des Kunden; (b) Firmeneintrag: die Darstellung von Firmenlogo, Firmenname, Kurztext und einer Verlinkung der Kundenwebsite auf der Startseite des Anbieters. Ein Anspruch auf Bereitstellung, bestimmte Ausgestaltung oder ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht; der Anbieter kann diese Zusatzleistungen jederzeit ändern oder einstellen.
(2) Voraussetzung und automatisches Ende. Beide Zusatzleistungen setzen einen laufenden Adress-Service nach Modul A voraus. Endet der Adress-Service – gleich aus welchem Grund – oder ist der Service-Zugang gesperrt, enden die Veröffentlichungen automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
(3) Eigenverantwortung des Kunden, keine Rechtsprüfung. Die eingestellten Inhalte (Texte, Logo, Verlinkungsziele) stammen ausschließlich vom Kunden; er allein ist für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit verantwortlich und stellt sicher, dass sie keine Rechte Dritter verletzen. Der Anbieter prüft eingereichte Inhalte vor der Veröffentlichung lediglich auf offensichtlichen Missbrauch; eine inhaltliche oder rechtliche Prüfung, eine Rechtsberatung oder eine Gewähr dafür, dass der Kunde mit den eingestellten Texten seine gesetzlichen Pflichten (etwa die Impressumspflicht) erfüllt, ist damit ausdrücklich nicht verbunden.
(4) Freigabevorbehalt und Entfernungsrecht. Veröffentlichungen und Änderungen erfolgen erst nach Freigabe durch den Anbieter. Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte jederzeit ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise zu entfernen oder die Veröffentlichung auszusetzen, insbesondere bei Beanstandungen Dritter oder erkennbaren Rechtsverstößen. Der Kunde kann die Veröffentlichung jederzeit im Kundenportal deaktivieren oder seine Inhalte löschen.
(5) Unzulässige Inhalte. Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige, irreführende, beleidigende oder jugendgefährdende Inhalte, Inhalte, die Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen, sowie das Einstellen von Inhalten für Dritte, die nicht Vertragspartner des Anbieters sind.
(6) Freistellung. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, Forderungen, Bußgeldern, Kosten und sonstigen Nachteilen frei, die aus den von ihm eingestellten Inhalten oder den von ihm benannten Verlinkungszielen entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(7) Kennzeichnung und Verlinkung. Der Anbieter kennzeichnet die Kundenseiten mit einem Hinweis auf die alleinige inhaltliche Verantwortung des Kunden und darf sie mit seiner eigenen Website verlinken. Links auf die Website des Kunden setzt der Anbieter technisch als nicht empfehlende Verweise („rel=nofollow“).
Preisliste nutzungsabhängiger Entgelte
Die folgenden Entgelte gelten für Leistungen, die nicht in den monatlichen Pauschalentgelten enthalten sind, und werden nach tatsächlichem Anfall berechnet (§ 4 Abs. 2 AGB; jeweils netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer). Maßgeblich ist die bei Inanspruchnahme gültige Fassung der Preisliste auf flex-adresse.de.
| Leistung | Entgelt (netto) |
|---|---|
| Scanservice – je gescanntem Brief Für jeden geöffneten und gescannten Brief (Scanservice dauerhaft oder nach Bedarf); weitere Seiten je 0,10 €. | 1,50 € / Brief (inkl. 3 Seiten) |
| Scanservice – zusätzliche Seite Je gescannter Seite über die 3 im Brief enthaltenen Seiten hinaus. | 0,10 € / Seite |
| Telefonservice – SMS-Terminerinnerung Auf Wunsch erinnern wir Ihre Kunden per SMS an vereinbarte Termine (Telefonservice, Anlage A Modul E). | 1,00 € / SMS |
| Express-Postweiterleitung Auf Wunsch sofortige Weiterleitung einzelner Sendungen – z. B. Behördenpost oder andere zeitkritische Briefe. | 7,95 € / Sendung (inkl. Porto) |
| Telefonservice – SMS-Terminerinnerung mit Firmenname als Absender Wie SMS-Terminerinnerung, jedoch mit Ihrem Firmennamen (max. 11 Zeichen) als SMS-Absender. | 1,80 € / SMS |
| Konferenzraum – 3 Stunden (Mindestbuchung) Raumnutzung inkl. WLAN, Präsentationstechnik, Kaffee und Wasser; Mo–Fr 9–17 Uhr, 30-Minuten-Raster, Mindestbuchung 3 Stunden (Anlage A Modul D). | 55,00 € / Buchung (bis 4 Personen) |
| Konferenzraum – halber Tag (bis 5 Stunden) Wie 3-Stunden-Buchung, für bis zu 5 Stunden. | 79,00 € / Buchung (bis 4 Personen) |
| Konferenzraum – ganzer Tag (bis 8 Stunden) Wie 3-Stunden-Buchung, für bis zu 8 Stunden. | 129,00 € / Buchung (bis 4 Personen) |
| Konferenzraum – Aufpreis ab der 5. Person Die Konferenzraum-Entgelte gelten für bis zu 4 Teilnehmer; ab der fünften Person je angefangene zwei weitere Personen und Buchung. | 10,00 € / je angefangene 2 weitere Personen und Buchung (max. 12 Personen) |
| Paketannahme & Kurzzeitlagerung Für jede Paketannahme inklusive Lagerung bis zu 5 Werktage. Abholung zu unseren Geschäftszeiten kostenfrei. Maximal 60 × 40 × 30 cm und 10 kg je Sendung. | 5,00 € / Paket |
| Konferenzraum – Saft (0,2 l) Zusätzlich bestellte Getränke im Konferenzraum; Kaffee, Tee und Wasser aus dem Spender sind inklusive (Anlage A Modul D). | 2,50 € / Glas |
| Konferenzraum – Mineralwasser (0,75 l Flasche) Zusätzlich bestellte Getränke im Konferenzraum; Kaffee, Tee und Wasser aus dem Spender sind inklusive (Anlage A Modul D). | 2,50 € / Flasche |
| Konferenzraum – Softdrink (0,33 l) Zusätzlich bestellte Getränke im Konferenzraum; Kaffee, Tee und Wasser aus dem Spender sind inklusive (Anlage A Modul D). | 2,50 € / Flasche |
| Konferenzraum – Catering und Snacks Auf Wunsch organisieren wir Catering oder Snacks; Berechnung der tatsächlichen Kosten zzgl. Organisationspauschale nach Absprache. | nach Aufwand |
| Zusätzliche Lagergebühr (Pakete) Nach Ablauf der inkludierten 5 Werktage fällt eine Lagergebühr je angefangenem Tag an. | 5,00 € / angefangener Tag |
| Nachsendung nach Vertragsende Auf Wunsch in Textform: gesammelte Weiterleitung eingehender Briefsendungen für bis zu vier Wochen nach Vertragsende an die hinterlegte Weiterleitungsadresse (§ 7 Abs. 2 AGB). Ohne diese Option gehen Sendungen nach Vertragsende mit dem Vermerk „Empfänger verzogen“ zurück. | 19,00 € / Pauschale (zzgl. Porto) |
| Paketweiterleitung Bei Weiterleitung von Paketen berechnen wir die tatsächlich anfallenden Versandkosten abhängig von Größe, Gewicht und Zielort. Alternativ kostenfrei während unserer Geschäftszeiten abholen. | zzgl. tatsächliche Versandkosten |
| Arbeitsplatz on demand (ohne Arbeitsplatz-Paket) Spontane Nutzung eines freien flexiblen Arbeitsplatzes zu den Büro- und Zutrittszeiten für Kunden mit laufendem Adress-Service (Anlage A Modul C Abs. 1); Erfassung per Kundenausweis am Empfang, Abrechnung mit der nächsten Monatsrechnung, soweit kein Zeitguthaben besteht. | 15,00 € / angefangene Stunde (mindestens eine Stunde) |
| Lagergebühr für Briefsendungen nach 30 Tagen Für Briefsendungen, die weder abgeholt noch weitergeleitet werden können (z. B. fehlende oder unzutreffende Weiterleitungsadresse): 30 Tage kostenfreie Lagerung, danach je angefangene 30 Tage (AGB § 7 Abs. 2). Gescannte Originale sind davon nicht betroffen, sie werden nach 30 Tagen an Ihre Postanschrift gesendet. | 10,00 € / angefangene 30 Tage |
| Briefversand im Auftrag des Kunden Druck, Kuvertierung und Versand von Ihnen bereitgestellter Schreiben an von Ihnen benannte Empfänger, auf Anfrage und nach Freigabe je Auftrag (Anlage A Modul B Abs. 6). | Entgelt je Auftrag vor Ausführung in Textform vereinbart, zzgl. Porto und Fremdkosten (z. B. Einschreiben) |
| Telefonservice – Anruf über das Kontingent hinaus Jeder Anruf über das im gebuchten Telefonservice-Tarif enthaltene monatliche Kontingent hinaus. | Anrufpreis des gebuchten Tarifs (S 2,50 € · M 1,95 € · L 1,50 €) |
| Telefonservice – Anruf im Auftrag (z. B. Rückruf) Ausgehende Anrufe in Ihrem Auftrag, z. B. Rückrufe bei Ihren Kunden. | Anrufpreis des gebuchten Tarifs (S 2,50 € · M 1,95 € · L 1,50 €) |
| Telefonservice – Bearbeitung von Vorgaben (kurze Änderungen) Kurzfristige Änderungen Ihrer Gesprächsvorgaben (z. B. Ansprechpartner, Abwesenheiten, Textbausteine). | Anrufpreis des gebuchten Tarifs (S 2,50 € · M 1,95 € · L 1,50 €) |
| Telefonservice – SMS-Benachrichtigung Benachrichtigung über eingegangene Anrufe bzw. Gesprächsnotizen per SMS an Ihre Mobilnummer (E-Mail-Benachrichtigung ist kostenfrei). | 0,15 € / SMS |
| Telefonservice – Terminvereinbarung inkl. Kalenderpflege Vereinbarung eines Termins mit Ihrem Anrufer und Eintrag in Ihren freigegebenen Kalender. | 1,50 € / Termin |
| Telefonservice – No-Show-Erinnerung per SMS Erinnerung Ihres Kunden per SMS nach einem versäumten Termin auf Ihren Wunsch (Anlage A Modul E). | 2,00 € / SMS |
| Verbindungsentgelt – Festnetz Deutschland Verbindungsentgelt bei Weiterleitung von Anrufen (Rufnummern-Miete, Anlage A Modul F) bzw. Durchstellen von Gesprächen im Telefonservice (Modul E); Abrechnung je angefangene Minute nach Zielrufnummer. | 0,06 € / Min. (je angefangene Minute) |
| Verbindungsentgelt – Mobilfunk Deutschland Verbindungsentgelt bei Weiterleitung von Anrufen (Rufnummern-Miete, Anlage A Modul F) bzw. Durchstellen von Gesprächen im Telefonservice (Modul E); Abrechnung je angefangene Minute nach Zielrufnummer. | 0,12 € / Min. (je angefangene Minute) |
| Verbindungsentgelt – Festnetz EU Verbindungsentgelt bei Weiterleitung von Anrufen (Rufnummern-Miete, Anlage A Modul F) bzw. Durchstellen von Gesprächen im Telefonservice (Modul E); Abrechnung je angefangene Minute nach Zielrufnummer. | 0,24 € / Min. (je angefangene Minute) |
| Verbindungsentgelt – Mobilfunk EU Verbindungsentgelt bei Weiterleitung von Anrufen (Rufnummern-Miete, Anlage A Modul F) bzw. Durchstellen von Gesprächen im Telefonservice (Modul E); Abrechnung je angefangene Minute nach Zielrufnummer. | 0,48 € / Min. (je angefangene Minute) |
| Verbindungsentgelt – außerhalb der EU Verbindungsentgelt bei Weiterleitung von Anrufen (Rufnummern-Miete, Anlage A Modul F) bzw. Durchstellen von Gesprächen im Telefonservice (Modul E); Abrechnung je angefangene Minute nach Zielrufnummer. | 0,60 € / Min. (je angefangene Minute) |
Hausordnung
Die folgende Hausordnung gilt für alle Personen, die die Räumlichkeiten des Anbieters nutzen (insbesondere bei der Nutzung von Arbeitsplätzen nach Modul C und Konferenzräumen nach Modul D). Der Kunde sorgt dafür, dass auch die von ihm berechtigten Personen und – im Rahmen einer Konferenzraumbuchung – seine Gäste die Hausordnung einhalten.
1. Allgemeines Verhalten
Die Räumlichkeiten sind pfleglich zu behandeln. Auf andere Nutzerinnen und Nutzer ist Rücksicht zu nehmen; Lärm, störendes Verhalten und Geruchsbelästigung sind zu vermeiden. Telefonate und Videokonferenzen sind so zu führen, dass andere Nutzer nicht gestört werden, gegebenenfalls in den dafür vorgesehenen Bereichen.
2. Zutritt und Bereiche
Der Zutritt ist nur zu den gebuchten beziehungsweise freigegebenen Bereichen und innerhalb der Büro- und Zutrittszeiten nach Modul C Absatz 2 oder der bestätigten Buchungszeiten gestattet. Der digitale Kundenausweis ist persönlich und nicht übertragbar. Ein gebuchter Arbeitsplatz berechtigt nur zur Nutzung durch die berechtigte Person; das Mitbringen von Gästen an den Arbeitsplatz ist nicht gestattet (Modul C Absatz 4).
3. Sicherheit, Brandschutz und Weisungen
Den Anweisungen des Personals sowie den Sicherheits-, Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften ist Folge zu leisten. Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Mängel, Schäden und Gefahrenquellen sind dem Anbieter unverzüglich zu melden. Beim Verlassen sind Fenster zu schließen und Betriebsmittel bestimmungsgemäß zu behandeln.
4. Sauberkeit, Rauchverbot und Tiere
Die genutzten Flächen sind sauber und in ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen; Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen. In den Innenräumen gilt ein Rauchverbot, einschließlich E-Zigaretten; das Rauchen ist nur in ausgewiesenen Bereichen gestattet. Das Mitbringen von Tieren ist – mit Ausnahme anerkannter Assistenztiere – nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters gestattet.
5. Mitgebrachte Gegenstände, keine baulichen Veränderungen
Mitgebrachte Gegenstände und Wertsachen verbleiben in der Verantwortung des Kunden; für deren Verlust oder Beschädigung haftet der Anbieter nur nach Maßgabe von § 8 AGB. Eine Lagerung von Gegenständen über die Nutzungszeit hinaus ist nur nach Vereinbarung zulässig; zurückgelassene Gegenstände kann der Anbieter auf Kosten des Kunden entfernen oder verwahren. Bauliche Veränderungen, das Anbringen von Schildern, Werbung oder Aushängen sowie das Verändern der technischen Einrichtungen sind nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform zulässig.
6. Verstöße
Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann der Anbieter ein Hausverbot für die betroffene Person aussprechen, den Zutritt sperren und die betroffene Person der Räumlichkeiten verweisen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 3 Abs. 2 und § 5 Abs. 3 AGB unberührt. Der Anbieter kann ergänzende Nutzungs- und Hausregeln durch Aushang oder in Textform bekannt geben; diese gelten ergänzend zu dieser Hausordnung.
Stand: 20.09.2026 · Version 1.4