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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anlage B der individuellen Vereinbarung über Standort- und Büroservices.

Version 1.1 · gültig ab 20.09.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Standort- und Büroservices

Anbieter ist Business Service Strate, Inhaber Michael Strate, Hans-Böckler-Str. 21, 40764 Langenfeld (nachfolgend „Anbieter“ oder „Flex-Adresse“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Standort- und Büroservices, die der Anbieter unter der Marke Flex-Adresse am Standort Hans-Böckler-Str. 21, 40764 Langenfeld erbringt. Sie sind Bestandteil der individuellen Vereinbarung über Standort- und Büroservices (nachfolgend „Vereinbarung“), die der Anbieter mit jedem Kunden abschließt; die Vereinbarung nennt die Fassung der AGB, die dem Vertrag zugrunde liegt.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter erbringt die in der Vereinbarung und dem dort genannten Angebot bezeichneten Leistungen (insbesondere Post- und Geschäftsadresse, Post-, Scan- und Weiterleitungsservice, Arbeitsplatz- und Konferenzraumnutzung, Telefonservice, lokale Rufnummer) zu den dort genannten Entgelten. Den Leistungsumfang der einzelnen Module beschreibt die Leistungsbeschreibung Standort- und Büroservices (Module A–G, Preisliste nutzungsabhängiger Entgelte, Hausordnung), die dem Vertrag als Anlage A beigefügt ist.

(2) Für die in der Vereinbarung aufgeführten monatlichen Pauschalentgelte und die Einrichtungsgebühr gilt die Preisliste in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung (Änderungen nur nach § 4 Abs. 4); nutzungsabhängige Zusatzleistungen (§ 4 Abs. 2) werden nach der jeweils bei Inanspruchnahme gültigen Preisliste berechnet. Bei Widersprüchen gehen die individuellen Regelungen der Vereinbarung diesen AGB vor; diese AGB gehen der Anlage A vor.

(3) Dem Kunden wird – unabhängig von den gebuchten Leistungen – zu keinem Zeitpunkt ein Büroraum zur alleinigen Nutzung überlassen; der Vertrag begründet kein Mietverhältnis über Räume. Ein fest zugewiesener Arbeitsplatz (Schreibtisch) besteht ausschließlich bei gebuchtem Paket Business Desk Dedicated und befindet sich in gemeinschaftlich genutzten Büroflächen. Im Übrigen kann jeder Kunde mit laufendem Adress-Service Arbeitsplätze nach Verfügbarkeit innerhalb der Büro- und Zutrittszeiten spontan vor Ort gegen Entgelt nutzen (Anlage A Modul C Absatz 1) und den Besprechungsraum separat und zeitlich begrenzt über das Kundenportal buchen. Die Lagerung von Paketen ist nur gegen gesonderte Berechnung möglich (§ 7).

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Unternehmer, Vertragsschluss

(1) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde bestätigt, ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln; ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht.

(2) Der Vertrag kommt zustande, sobald beide Parteien die Vereinbarung unterzeichnet haben und der Anbieter die Bestellung intern freigegeben hat (Freigabevorbehalt, insbesondere nach Prüfung der Identifikations- und Firmenunterlagen). Bis dahin besteht kein Anspruch auf Leistungserbringung. Der Vertrag beginnt zu dem in der Vereinbarung genannten Datum, frühestens jedoch mit der internen Freigabe durch den Anbieter.

§ 3 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Bei Beendigung des Vertrags endet das Recht des Kunden, die Geschäftsadresse zu führen, mit dem Vertragsende. Der Kunde stellt unverzüglich alle Angaben der Adresse in Registern (insbesondere Handelsregister und Gewerbeamt), Impressen, Briefpapieren, Onlineverzeichnissen, Websites und Werbematerialien richtig.

(4) Nutzt der Kunde die Adresse nach Vertragsende weiter oder unterlässt er die Richtigstellung nach Absatz 3, schuldet er für jeden angefangenen Monat der fortgesetzten Nutzung ein pauschaliertes Nutzungsentgelt von 100 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer bis zur nachweislichen Entfernung bzw. Änderung. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Anbieter vorbehalten.

(5) Kündigt der Anbieter aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund fristlos, haftet der Kunde für das Entgelt bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin; ersparte Aufwendungen des Anbieters werden angerechnet.

§ 4 Entgelte und Zahlung

(1) Die monatlichen Entgelte werden monatlich im Voraus berechnet; die Abrechnung erfolgt über Rechnungsstellung (Lexware Office). Rechnungen sind – soweit auf der Rechnung nichts anderes ausgewiesen ist – innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die Einrichtungsgebühr wird einmalig mit Vertragsbeginn fällig; eine bereits über den Bestellprozess geleistete Setup-Zahlung wird angerechnet.

(2) Nutzungsabhängige Zusatzleistungen (z. B. Porto und Versandauslagen, Weiterleitungsminuten, Telefongebühren, Zusatzstunden, Paketlagerung) werden nach tatsächlichem Anfall gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen (§§ 286, 288 BGB). Der Anbieter ist nach erfolgloser Mahnung berechtigt, seine Leistungen – insbesondere Postweiterleitung, Scan- und Telefonservice, Rufnummern-Miete sowie Arbeitsplatz- und Konferenzraumnutzung – bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen. Die Entgegennahme von Post und Zustellungen unter der Standortadresse (§ 6 Abs. 2) wird nicht ausgesetzt, solange der Kunde die Adresse berechtigt führt; eingehende Sendungen werden in diesem Fall lediglich zur Abholung bereitgehalten. Gesetzliche Verzugsrechte und das Recht zur außerordentlichen Kündigung mit Aufforderung zur Ummeldung (§ 3 Abs. 3 und 4) bleiben unberührt. Für Mahnungen nach Verzugseintritt kann der Anbieter eine Mahnpauschale berechnen: 5 € für die erste, 10 € für die zweite und 15 € für jede weitere Mahnung; eine vorangehende Zahlungserinnerung ist kostenfrei. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist; die gesetzliche Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB wird auf die Mahnpauschalen angerechnet.

(4) Preisanpassung: Die monatlichen Pauschalentgelte können sich jährlich zum Jahrestag des Vertragsbeginns um bis zu 5 % erhöhen; darüber hinausgehende Erhöhungen bedürfen der Zustimmung des Kunden. Eine Erhöhung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt; im Fall der Erhöhung steht dem Kunden sein ordentliches Kündigungsrecht nach § 3 Abs. 1 zu.

(5) Eigene öffentliche Abgaben des Kunden sind nicht Bestandteil der Entgelte und werden vom Anbieter nicht übernommen. Das gilt insbesondere für einen etwaigen Rundfunkbeitrag, falls der Kunde am Standort eine eigene beitragspflichtige Betriebsstätte mit eingerichtetem Arbeitsplatz unterhält (z. B. bei einem fest zugewiesenen Arbeitsplatz im Paket Business Desk Dedicated); die Anmeldung obliegt in diesem Fall dem Kunden.

§ 5 Pflichten des Kunden, Identifikation (GwG)

(1) Der Kunde stellt vollständige und richtige Angaben zu seiner Person, seinem Unternehmen und den wirtschaftlich Berechtigten bereit und aktualisiert diese unverzüglich in Textform bei Änderungen (insbesondere Firmierung, vertretungsberechtigte Personen, Wohnanschrift des Vertragspartners, Weiterleitungsadresse). Der Kunde stellt sicher, dass der Anbieter ihn jederzeit über die hinterlegten Kontaktdaten erreichen kann. Der Anbieter ist berechtigt, die Angaben jährlich zu überprüfen; der Kunde wirkt an dieser Überprüfung mit. Verletzt der Kunde diese Pflichten nachhaltig, kann der Anbieter den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

(2) Bei Adressleistungen identifiziert der Anbieter den Kunden, die für ihn auftretenden Personen und die wirtschaftlich Berechtigten vor der Freigabe. Soweit der Anbieter für die gebuchte Leistung Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz ist (insbesondere bei Adressleistungen für juristische Personen und Personengesellschaften, § 2 Abs. 1 Nr. 13 GwG), erfüllt er dabei die gesetzlichen Sorgfalts-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten. Der Kunde wirkt an der Identitätsprüfung und der Vorlage der erforderlichen Unterlagen mit; ohne abgeschlossene Prüfung erfolgt keine Freigabe.

(3) Die Nutzung der Leistungen für rechtswidrige Zwecke ist untersagt. Der Anbieter kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn der Kunde falsche Angaben macht, die Adresse missbräuchlich nutzt oder gegen wesentliche Pflichten verstößt.

(4) Der Anbieter steht in keinem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Kunden und ist rechtlich weder verpflichtet noch berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden auf seine Vereinbarkeit mit geltendem Recht zu prüfen (keine Rechtsberatung). Der Kunde ist – über die in der Vereinbarung erteilte Empfangsvollmacht hinaus – nicht berechtigt, den Anbieter gegenüber Dritten als Ansprechpartner, Vertreter oder Bevollmächtigten zu benennen. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einem Verstoß des Kunden gegen geltendes Recht oder den Vertrag beruhen.

§ 6 Adressnutzung, eigenverantwortliche Eignungsprüfung

(1) Bei gebuchten Adressleistungen darf der Kunde die Standortadresse ab interner Freigabe als Post- bzw. Geschäftsadresse im vereinbarten Umfang nutzen. Eine Nutzung als ladungsfähige Anschrift bzw. als inländische Geschäftsanschrift für Handelsregister oder Gewerbeanmeldung setzt die Freigabe des Anbieters in Textform (z. B. per E-Mail) voraus.

(2) Der Anbieter schuldet die Erreichbarkeit des Kunden unter der Standortadresse und die Entgegennahme von Post und Zustellungen im vereinbarten Umfang. Er schuldet nicht die Anerkennung der Adresse als Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte durch Dritte und übernimmt keine Gewähr dafür, dass Finanzamt, Behörden, Banken, Gerichte oder sonstige Dritte die Adresse für den konkreten Verwendungszweck des Kunden anerkennen. Der Kunde prüft die rechtliche Eignung für sein Vorhaben in eigener Verantwortung; eine spätere Nichtanerkennung begründet keine Haftung des Anbieters und keinen Anspruch auf Rückabwicklung.

(3) Für eine Anmeldung beim Gewerbeamt oder eine Eintragung im Handelsregister trägt der Kunde die Verantwortung für die ordnungsgemäße An-, Um- und Abmeldung (u. a. § 14 GewO) und haftet bei Nichteinhaltung vollumfänglich.

(4) Der vom Kunden angegebene Nutzungszweck ist in der Vereinbarung festgehalten.

§ 7 Post- und Telefonservices

(1) Bei jedem Adresspaket nimmt der Anbieter an den Kunden adressierte Briefsendungen entgegen, benachrichtigt ihn per E-Mail mit Abbildung des Umschlags und hält die Sendungen zur Abholung bereit (Anlage A Modul A Abs. 6). Soweit Scan- oder Weiterleitungsservices gebucht sind, verarbeitet der Anbieter die Sendungen aufgrund der in der Vereinbarung erteilten Post- und Öffnungsvollmacht darüber hinaus vereinbarungsgemäß (Öffnen, Scan, Weiterleitung).

(2) Die Annahme von Paketen und Warensendungen ist nicht Bestandteil der Regelleistung und erfolgt nur nach Verfügbarkeit gegen gesonderte Berechnung gemäß Preisliste. Briefsendungen, die weder abgeholt noch weitergeleitet werden können (z. B. fehlende oder unzutreffende Weiterleitungsadresse), lagert der Anbieter 30 Tage kostenfrei; danach kann er eine Lagergebühr gemäß Preisliste berechnen und die Sendungen nach vorheriger Ankündigung in Textform nach weiteren zwei Monaten datenschutzgerecht vernichten oder auf Weisung des Kunden entsorgen. Nach Vertragsende ist der Anbieter nicht mehr zur Annahme von Sendungen verpflichtet; gleichwohl eingehende Sendungen gibt er mit dem Vermerk „Empfänger verzogen“ an den Zusteller bzw. Absender zurück, ohne sie zu öffnen, zu lagern oder den Kunden zu benachrichtigen. Auf Wunsch des Kunden in Textform leitet der Anbieter Briefsendungen für einen Übergangszeitraum von bis zu vier Wochen nach Vertragsende gesammelt an die hinterlegte Weiterleitungsadresse weiter (Nachsendepauschale gemäß Preisliste zzgl. Porto); Postvollmacht und Auftragsverarbeitungsvertrag gelten hierfür und für die Abwicklung bereits angenommener Sendungen bis zum Abschluss der Bearbeitung fort. Das Recht des Kunden zur Adressnutzung wird dadurch nicht verlängert (§ 3 Abs. 3 und 4).

(3) Für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung weitergeleiteter Post im Bereich beauftragter Transport- und Postdienstleister (z. B. Deutsche Post) haftet der Anbieter nur nach Maßgabe von § 8; die Haftung des jeweiligen Dienstleisters bleibt unberührt. Für vom Anbieter zu vertretende Fehler bei Bearbeitung, Adressierung, Übermittlung und Auswahl eingesetzter Dienstleister gilt § 8; die Übergabe an einen Dienstleister oder der Versand eines Scans lässt diese Haftung unberührt.

(4) Soweit Telefonservice gebucht ist, nimmt der Anbieter Anrufe im Namen des Kunden entgegen und übermittelt Gesprächsnotizen an die hinterlegten Kontaktdaten. Der Anbieter haftet dabei nur im Rahmen der Verfügbarkeit der von den Telekommunikationsanbietern bereitgestellten Leitungen und Dienste.

(5) Die Empfangsvollmacht im Sinne des § 171 ZPO für Zustellungen erteilt der Kunde in der Vereinbarung; sie erlischt mit Vertragsende.

(6) Für diese Leistungen gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO in der dem Vertrag als Anlage C beigefügten Fassung, einschließlich dessen Anlage 1 (technische und organisatorische Maßnahmen) und Anlage 2 (genehmigte Unterauftragnehmer).

§ 8 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen; die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 ist die Haftung des Anbieters je Vertragsjahr insgesamt auf die Summe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Entgelte begrenzt, mindestens jedoch auf das Zwölffache des vereinbarten monatlichen Gesamtentgelts. Die Beschränkungen der Absätze 2 und 3 gelten nicht in den Fällen des Absatzes 1.

(4) Hat der Kunde ihm bereits bereitgestellte Scans, Gesprächsnotizen oder sonstige Daten nicht durch zumutbare, dem Risiko angemessene Sicherungsmaßnahmen gesichert, wird dieses Mitverschulden bei einem Datenverlust nach § 254 BGB berücksichtigt. Eine Sicherungspflicht des Kunden besteht nicht für beim Anbieter eingehende Sendungen und für Dokumente, die ihm noch nicht bereitgestellt wurden. Absatz 1 bleibt unberührt.

§ 9 Änderungen der AGB und der Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB und die Leistungsbeschreibung (Anlage A) mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte gesetzliche oder behördliche Vorgaben, an geänderte Rechtsprechung, an technische oder organisatorische Entwicklungen oder zur Beseitigung von Regelungslücken erforderlich ist und die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verschiebt. Änderungen der vereinbarten Entgelte richten sich ausschließlich nach § 4 Abs. 4.

(2) Der Anbieter kündigt Änderungen dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail an die hinterlegte Adresse) an und stellt die geänderte Fassung im Kundenportal bereit. Der Kunde kann der Änderung bis zum Wirksamwerden in Textform widersprechen oder den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kündigen. Widerspricht der Kunde nicht fristgerecht, gilt die Änderung als genehmigt; auf diese Folge seines Schweigens weist der Anbieter in der Ankündigung gesondert hin. Widerspricht der Kunde fristgerecht, gilt die bisherige Fassung fort; der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag ordentlich nach § 3 Abs. 1 zu kündigen.

(3) Unabhängig von Absatz 2 kann der Kunde einer geänderten Fassung jederzeit ausdrücklich im Kundenportal zustimmen. Die jeweils gültige Fassung und die vom Kunden akzeptierten Versionen sind dort einsehbar.

§ 10 Datenschutz und Schlussbestimmungen

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung auf flex-adresse.de. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage C).

(2) Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen der Textform; § 9 bleibt unberührt. Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 20.09.2026 · Version 1.1

Die AGB sind Anlage B der individuellen Vereinbarung über Standort- und Büroservices (Muster); Anlage A ist die Leistungsbeschreibung, Anlage C der Auftragsverarbeitungsvertrag.

FA Flex-AdresseBusiness Hub Langenfeld

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