Was ist die Impressumspflicht?
Die Impressumspflicht (rechtlich: Anbieterkennzeichnung) verpflichtet Anbieter digitaler Dienste, auf ihrer Website bestimmte Angaben über sich zu veröffentlichen – damit Kunden, Wettbewerber und Behörden wissen, mit wem sie es zu tun haben, und den Anbieter im Streitfall rechtlich erreichen können.
Rechtsgrundlage ist heute § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG); bis Mai 2024 stand die Pflicht nahezu wortgleich in § 5 Telemediengesetz (TMG) – viele Websites und Muster verweisen noch auf die alte Norm. Für journalistisch-redaktionelle Angebote kommt § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV) hinzu: die Benennung einer inhaltlich verantwortlichen Person.
Wer braucht ein Impressum?
Praktisch jeder, der online geschäftsmäßig auftritt. Geschäftsmäßig heißt: nachhaltig angeboten, in der Regel gegen Entgelt – Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich, und schon Werbung oder Affiliate-Links können genügen. Ein Impressum brauchen insbesondere:
- Unternehmens-Websites – vom Konzern bis zum Einzelunternehmer und Freiberufler
- Online-Shops und Verkaufsprofile auf Plattformen (eBay, Etsy, Amazon & Co.)
- geschäftlich genutzte Social-Media-Profile (Instagram, Facebook, LinkedIn, YouTube, TikTok)
- Blogs, Newsletter und Podcasts mit Werbung, Sponsoring oder bezahlten Inhalten
- Vereine und andere Organisationen mit Online-Auftritt
Ausgenommen sind nur rein persönliche oder familiäre Angebote ohne jeden geschäftlichen Bezug – etwa der private Reiseblog ohne Werbung. Die Grenze ist schnell überschritten; im Zweifel gilt: Impressum aufnehmen.
Pflichtangaben: Das gehört ins Impressum
Der Kern für alle Anbieter:
- Name: vollständiger Vor- und Nachname bzw. die Firma laut Register – bei Gesellschaften zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigte (z. B. Geschäftsführer)
- Ladungsfähige Anschrift: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort. Ein Postfach genügt nicht (Details unten)
- Kontakt: E-Mail-Adresse (Pflicht) plus ein weiterer Weg für schnelle Kontaktaufnahme, z. B. Telefonnummer oder Kontaktformular
- Register: Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister samt Registernummer – sofern eingetragen
- USt-IdNr.: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG – nur, wenn vorhanden (die Steuernummer gehört nicht ins Impressum)
Je nach Tätigkeit kommen hinzu:
- Aufsichtsbehörde bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten (z. B. Makler, Finanzdienstleister, Gastronomie mit Konzession)
- Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen bei reglementierten Berufen (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten …)
- Inhaltlich Verantwortlicher (Name und Anschrift) bei journalistisch-redaktionellen Inhalten nach § 18 Abs. 2 MStV
- Link zur EU-Streitbeilegungsplattform / Verbraucherstreitbeilegung: Hinweispflichten nach dem VSBG gelten für Angebote gegenüber Verbrauchern; die frühere OS-Plattform der EU wurde 2025 eingestellt, entsprechende Alt-Links sollten entfernt werden
Impressum nach Rechtsform – die Übersicht
| Rechtsform | Besonderheiten im Impressum |
|---|---|
| Einzelunternehmer / Freiberufler | Vor- und Nachname (ein reiner Geschäftsname genügt nicht), ladungsfähige Anschrift, E-Mail; Freiberufler zusätzlich Berufsbezeichnung, Kammer und berufsrechtliche Regeln, sofern reglementiert |
| Eingetragener Kaufmann (e. K.) | Firma laut Handelsregister mit Rechtsformzusatz, Registergericht und HRA-Nummer |
| GbR | alle Gesellschafter mit Vor- und Nachnamen (mindestens die vertretungsberechtigten); seit 2024 ggf. Gesellschaftsregister (eGbR) mit Registernummer |
| GmbH / UG (haftungsbeschränkt) | vollständige Firma mit Rechtsformzusatz, alle Geschäftsführer, Registergericht und HRB-Nummer; bei der UG der ausgeschriebene Zusatz „(haftungsbeschränkt)" |
| GmbH & Co. KG | Angaben zur KG plus Angaben zur Komplementär-GmbH (Firma, Sitz, Register, Geschäftsführer) |
| Verein (e. V.) | Vereinsname, vertretungsberechtigter Vorstand, Vereinsregister und Nummer |
Wo muss das Impressum stehen?
Das Gesetz verlangt, dass die Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind. In der Praxis heißt das:
- Ein deutlich beschrifteter Link („Impressum") von jeder Seite aus – üblicherweise im Footer. Als Faustregel gilt: höchstens zwei Klicks bis zum Impressum.
- Keine versteckten Bezeichnungen wie „Info" oder „Kontakt" allein; die Kombination „Kontakt/Impressum" wird überwiegend akzeptiert, „Impressum" ist der sichere Weg.
- Auf Social-Media-Profilen: ein funktionierender Impressums-Link im Profil bzw. im dafür vorgesehenen Feld – der Link muss direkt und ohne Registrierung erreichbar sein.
- Das Impressum muss auch bei technischen Störungen des Hauptangebots erreichbar bleiben und darf nicht hinter Log-ins liegen.
Die häufigsten Fehler – und ihre Folgen
- Postfach statt ladungsfähiger Anschrift – formal unzureichend, klassischer Abmahngrund
- Fehlende oder nur verschleierte E-Mail-Adresse (z. B. „info [at] …" als Bild) – die schnelle elektronische Kontaktaufnahme muss möglich sein
- Veraltete Angaben nach Umzug, Geschäftsführerwechsel oder Rechtsformänderung
- Fehlende Registerangaben oder USt-IdNr., obwohl vorhanden
- Künstlername oder Pseudonym statt Klarname beim Einzelunternehmer
- Kein Impressum auf Social-Media-Profilen, obwohl das Profil geschäftlich genutzt wird
- Alter OS-Plattform-Link – die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde 2025 abgeschaltet; tote Pflichtlinks sind ihrerseits ein Abmahnrisiko
Bei Verstößen drohen zwei Dinge: ein Bußgeld als Ordnungswidrigkeit und – praktisch relevanter – die wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbände, verbunden mit Anwaltskosten und einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Impressen gehören zu den am einfachsten überprüfbaren Pflichten und werden gezielt abgesucht.
Checkliste: Impressum in 10 Minuten prüfen
- Vollständiger Name bzw. Firma mit Rechtsform und Vertretungsberechtigten?
- Ladungsfähige Anschrift (kein Postfach)?
- E-Mail-Adresse plus zweiter schneller Kontaktweg?
- Registergericht und -nummer, sofern eingetragen?
- USt-IdNr. angegeben, sofern vorhanden (und keine Steuernummer)?
- Aufsichtsbehörde / Kammer / Berufsbezeichnung, sofern einschlägig?
- Inhaltlich Verantwortlicher bei redaktionellen Inhalten?
- Von jeder Seite in maximal zwei Klicks erreichbar, Link deutlich als „Impressum" beschriftet?
- Auch auf allen geschäftlichen Social-Media-Profilen verlinkt?
- Alle Angaben aktuell – und keine toten Pflichtlinks (z. B. zur eingestellten OS-Plattform)?
Impressum ja – Privatadresse nein
Die Impressumspflicht zwingt niemanden, die eigene Wohnadresse zu veröffentlichen. Wer ohne Geschäftsräume arbeitet, kann eine gemietete, ladungsfähige Geschäftsadresse im Impressum verwenden, sofern das Unternehmen dort niedergelassen ist (§ 5 DDG) – professionell in der Außenwirkung und ab 59 € netto im Monat. Flex-Adresse-Kunden mit Adresspaket erhalten zusätzlich kostenlos eine gehostete Impressums-Seite mit dauerhafter Link-Adresse für Social-Media-Profile.
Fazit
Die Impressumspflicht ist keine Formalie, sondern eine der am häufigsten abgemahnten Pflichten im Netz – und zugleich eine der am einfachsten zu erfüllenden. Wer die Pflichtangaben einmal sauber zusammenstellt, den Link gut sichtbar platziert und bei Änderungen sofort aktualisiert, ist auf der sicheren Seite. Und wer seine Privatadresse schützen möchte, löst das mit einer ladungsfähigen Geschäftsadresse statt mit riskanten Tricks.
Häufige Fragen
Brauche ich als Kleinunternehmer ein Impressum?
Ja. Die Impressumspflicht knüpft an den geschäftsmäßigen Online-Auftritt an, nicht an Umsatzgrenzen oder die Kleinunternehmerregelung. Auch wer nebenberuflich verkauft oder Dienstleistungen anbietet, braucht ein vollständiges Impressum.
Muss meine Telefonnummer ins Impressum?
Nicht zwingend. Erforderlich sind Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen – die E-Mail-Adresse ist Pflicht. Nach der Rechtsprechung genügt neben der E-Mail ein weiterer schneller Kommunikationsweg; das kann eine Telefonnummer sein, muss es aber nicht.
Reicht ein Impressum als Bild oder PDF?
Davon ist abzuraten. Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein; die Angaben sollten als normaler Text lesbar sein – auch für Screenreader und mobile Geräte. Ein Bild, das z. B. Adresse vor Crawlern verstecken soll, gilt als riskant.
Gilt die Impressumspflicht auch für meinen Instagram- oder LinkedIn-Account?
Ja, sobald das Profil geschäftsmäßig genutzt wird. Üblich ist ein deutlich benannter Link im Profil (z. B. „Impressum" in der Bio oder im dafür vorgesehenen Feld), der direkt auf ein vollständiges Impressum führt.
Muss meine Steuernummer ins Impressum?
Nein. Ins Impressum gehört die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) – aber nur, wenn Sie eine besitzen. Die normale Steuernummer vom Finanzamt gehört nicht ins Impressum und sollte dort aus Sicherheitsgründen auch nicht stehen.
Was kostet ein fehlendes oder falsches Impressum?
Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden; daneben drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Konkurrenten oder Verbände – mit Anwaltskosten und Unterlassungserklärung. Die Kosten einer Abmahnung übersteigen die Kosten eines sauberen Impressums um ein Vielfaches.
Muss ich meine Privatadresse angeben, wenn ich kein Büro habe?
Ohne eigene Geschäftsräume ist die Wohnadresse die ladungsfähige Anschrift – und steht damit öffentlich im Netz. Die Alternative ist eine gemietete, ladungsfähige Geschäftsadresse, die Sie im Impressum verwenden können, sofern Ihr Unternehmen dort niedergelassen ist (§ 5 DDG). Wie das geht, zeigt unser Artikel „Impressum ohne Privatadresse".
Wie oft muss ich mein Impressum aktualisieren?
Sofort bei jeder Änderung: Umzug, Rechtsformwechsel, neue Geschäftsführung, neue USt-IdNr. oder Registereintragung. Ein veraltetes Impressum ist ein ebenso großes Abmahnrisiko wie ein fehlendes.
Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt oder Ihre Steuerberatung.